{"Signatur": "LU_AVW_002", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2008-06-09", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_AVW_002_JSD-2008-1_2008-06-09.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=3779", "Checksum": "d98bd68ed8ad5c27c86972043f60e26e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["JSD 2008 1", "2008 III Nr. 1"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement 09.06.2008 JSD 2008 1 (2008 III Nr. 1)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  Justiz- und Sicherheitsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  Justiz- und Sicherheitsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einbürgerungsentscheid. Anspruch auf individuelle Entscheidsbegründung. Zulässigkeit der Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens. Selbständige Einbürgerung eines Kindes. Artikel 8 Absatz 3 und 29 Absätze 1 und 2 BV; Artikel 15 BüG; §§ 4 und 15 Absatz 1 kantonales Bürgerrechtsgesetz; § 41 VRG. Bei Einbürgerungsgesuchen von Eheleuten treten die beiden Ehepartner je als selbständige Gesuchsteller auf, was bedeutet, dass Sistierungsentscheide je individuell begründet werden müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei den Ehegatten unterschiedlich zu beurteilen sind und diese nicht auf eine individuelle Beurteilung ihrer Gesuche verzichtet haben. - Die unbegründete Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens stellt eine Rechtsverzögerung dar. - Wie Ehepaare haben auch unmündige Kinder Anspruch auf individuelle Beurteilung ihres Einbürgerungsgesuchs, sofern sie die Wohnsitzfristen selbständig erfüllen und nicht auf eine individuelle Beurteilung ihres Gesuchs verzichtet haben. | Bürgerrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:14:05", "Checksum": "cfe59732bcdd76ec3b09f437a1babeb1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern andere Verwaltungsbehörden Justiz- und Sicherheitsdepartement 09.06.2008 JSD 2008 1 (2008 III Nr. 1)\nRegeste:\nEinbürgerungsentscheid. Anspruch auf individuelle Entscheidsbegründung. Zulässigkeit der Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens. Selbständige Einbürgerung eines Kindes. Artikel 8 Absatz 3 und 29 Absätze 1 und 2 BV; Artikel 15 BüG; §§ 4 und 15 Absatz 1 kantonales Bürgerrechtsgesetz; § 41 VRG. Bei Einbürgerungsgesuchen von Eheleuten treten die beiden Ehepartner je als selbständige Gesuchsteller auf, was bedeutet, dass Sistierungsentscheide je individuell begründet werden müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei den Ehegatten unterschiedlich zu beurteilen sind und diese nicht auf eine individuelle Beurteilung ihrer Gesuche verzichtet haben. - Die unbegründete Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens stellt eine Rechtsverzögerung dar. - Wie Ehepaare haben auch unmündige Kinder Anspruch auf individuelle Beurteilung ihres Einbürgerungsgesuchs, sofern sie die Wohnsitzfristen selbständig erfüllen und nicht auf eine individuelle Beurteilung ihres Gesuchs verzichtet haben. | Bürgerrecht\n\n| Instanz: | andere Verwaltungsbehörden |\n|---|---|\n| Abteilung: | Justiz- und Sicherheitsdepartement |\n| Rechtsgebiet: | Bürgerrecht |\n| Entscheiddatum: | 09.06.2008 |\n| Fallnummer: | JSD 2008 1 |\n| LGVE: | 2008 III Nr. 1 |\n| Leitsatz: | Einbürgerungsentscheid. Anspruch auf individuelle Entscheidsbegründung. Zulässigkeit der Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens. Selbständige Einbürgerung eines Kindes. Artikel 8 Absatz 3 und 29 Absätze 1 und 2 BV; Artikel 15 BüG; §§ 4 und 15 Absatz 1 kantonales Bürgerrechtsgesetz; § 41 VRG. Bei Einbürgerungsgesuchen von Eheleuten treten die beiden Ehepartner je als selbständige Gesuchsteller auf, was bedeutet, dass Sistierungsentscheide je individuell begründet werden müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei den Ehegatten unterschiedlich zu beurteilen sind und diese nicht auf eine individuelle Beurteilung ihrer Gesuche verzichtet haben. - Die unbegründete Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens stellt eine Rechtsverzögerung dar. - Wie Ehepaare haben auch unmündige Kinder Anspruch auf individuelle Beurteilung ihres Einbürgerungsgesuchs, sofern sie die Wohnsitzfristen selbständig erfüllen und nicht auf eine individuelle Beurteilung ihres Gesuchs verzichtet haben. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}