Am 1. Februar 2006 liess er eine weitere Eingabe einreichen, worin er anführen liess, aus einem aktuellen Bericht des behandelnden Psychiaters vom 30. Januar 2006 ergebe sich, dass er unter keiner psychotischen Störung (Geisteskrankheit) leide, die eine Bevormundung notwendig mache. Die Verfasserin des Gutachtens vom 21. März 2005 habe ebenfalls keine aktuelle Psychose oder Geisteskrankheit feststellen können, sondern sie habe ihre Diagnose lediglich mit seinem Verhalten in den Monaten vor der Begutachtung begründet. Er habe in den letzten neun Monaten bewiesen, dass er zur selbständigen Besorgung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheit absolut fähig sei.