Es erscheint weiterhin sinnvoll und gerechtfertigt, bei der Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel auf Pauschalbeträge abzustellen. Daran ist rechtlich nichts auszusetzen, weil es im Rahmen des freien Ermessens zulässig ist, die erforderlichen finanziellen Mittel mittels eines angemessenen und praktikablen Pauschalbetrages festzusetzen. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 20. Juni 2006) |