Zum Grundbetrag ist neu ein Zuschlag von 20 Prozent hinzuzurechnen, womit Positionen wie Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Reserven Gesundheitskosten (Selbstbehalte und Franchisen), Starthilfe (Sprachkurse, verschiedene Anschaffungen), Anschaffungen grösserer Haushaltsgegenstände (Kühlgeräte, Möbel), Freizeitgestaltung (Sportaktivitäten, Reisen ins Herkunftsland), Konvenienzgüter und Unvorhergesehenes abgegolten werden. Dazu kommen wie bisher die Wohnkosten, Krankenkassenprämien (neu unter Abzug der Prämienverbilligung), Erwerbsunkosten und allfällige weitere situationsbedingte Unkosten. Der Integrationszuschlag und der Erwerbsfreibetrag bleiben jedoch unberücksichtigt.