Im Jahr 2005 wurden die Skos-Richtlinien insofern geändert, als der Grundbetrag I herabgesetzt und der Grundbetrag II gestrichen wurde. Anderseits wurden Integrationszulagen und Erwerbsfreibeträge eingeführt. Diese sollen für alle Bezüger von Sozialhilfe einen Anreiz schaffen, so schnell als möglich wieder bezahlte Arbeit zu suchen. Bei Ausländerinnen und Ausländern sollen zudem die Bemühungen zur raschen Integration unterstützt werden. Damit die Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel möglichst einfach erfolgen kann und auch leicht überprüfbar ist, drängt sich bei der Berechnung weiterhin eine Pauschalisierung auf.