Per 1. Juli 2005 haben sich jedoch einige Positionen der Skos-Richtlinien geändert, was eine Überprüfung dieser Berechnung erforderlich macht. Die bis Mitte 2005 geltenden Skos-Richtlinien sahen für die Berechnung eines wesentlichen Teils der laufenden Bedürfnisse einen pauschalisierten Grundbedarf I und einen ebenfalls pauschalisierten Grundbedarf II vor, welcher eine regional differenzierte Erhöhung des Grundbedarfs I vorsah. Dazu kamen die Wohnkosten, Krankenkassenprämien, Erwerbsunkosten und weitere situationsbedingte Unkosten. Im Jahr 2005 wurden die Skos-Richtlinien insofern geändert, als der Grundbetrag I herabgesetzt und der Grundbetrag II gestrichen wurde.