Ist der Mietzins so tief, dass dies unmöglich oder unwahrscheinlich erscheint, so muss bei einem allfälligen Wohnungswechsel mit höheren Mietkosten und so mit der Gefahr eines konkreten Fürsorgerisikos gerechnet werden. Um diese Gefahr auszuschliessen, ist bei der Berechnung der erforderlichen finanziellen Mittel für den Unterhalt der Familie beim Wohnungsmietzins mindestens der mittlere Wohnungsmietzins im Kanton Luzern gemäss der Mietpreisstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2003 heranzuziehen. Weiter gilt eine Wohnung regelmässig dann als angemessen, wenn die Zahl der Familienmitglieder minus eins der Zimmerzahl entspricht (LGVE 2000 III Nr. 3).