| | Entscheid: | 4.4.1 Die Gefahr eines Fürsorgerisikos kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn die ausländische Person, welche die Niederlassungsbewilligung beantragt, über genügend finanzielle Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt und denjenigen ihrer Familie zu bestreiten. Dieser Grundgedanke muss auch bei der Beurteilung der Höhe einer Wohnungsmiete berücksichtigt werden. Der Mietzins einer Wohnung kann nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn es möglich und wahrscheinlich ist, auf dem Wohnungsmarkt eine vergleichbare Ersatzwohnung im gleichen Preisrahmen zu finden.