Diese verstärkten Einschränkungen und Defizite basierten auf einer chronischen und zunehmenden Durchblutungsstörung. Aus ärztlicher Sicht handle es sich um ein dementielles Syndrom aufgrund einer vaskulären Enzephalopathie. Dieses Leiden zeige sich grundsätzlich chronisch und progredient. Dies bedeute, dass mit keiner Besserung, sondern mit einer Verschlechterung zu rechnen sei. Deshalb sei auch die Urteilsfähigkeit von A eingeschränkt, wobei es sich nicht um eine Unzurechnungsfähigkeit im eigentlichen Sinn handle.