Die Forderungen, für die der Beschwerdeführer betrieben wurde, erstrecken sich auf alle Bereiche: Steuern, AHV, Krankenkasse, Gesundheitskosten, Telefon-, Radio- und Fernsehgebühren, Lebensmittel (Wein), Konsumgüter (Möbel) sowie Lieferantenschulden. Der Beschwerdeführer gab anlässlich der Befragung vom Februar 2005 zu Protokoll, Lieferantenschulden in der Höhe von zirka 7000 Franken zu haben, andere Schulden oder Betreibungen bestünden nicht. In der Beschwerdeschrift bezifferte er seine Schulden auf 50000 Franken.