O., N 140 zu Art. 374 ZGB). Den Akten ist zu entnehmen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers - gemessen an der Steuerrechnung - seit 1995 verschlechtert haben und dass er seit 2001 jährlich nur noch Steuern von 120 Franken oder weniger zu entrichten hatte. Aus den Akten geht weiter hervor, dass gegen den Beschwerdeführer in der Zeit von Juli 2002 bis Mai 2005 Betreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 86225.90 eingeleitet und seit dem Jahr 2000 insgesamt 66 Verlustscheine über eine Gesamtsumme von Fr. 126812.15 ausgestellt wurden.