Anders als die Verschwendung erfasst die Misswirtschaft das Vernachlässigen des Einkommens (z.B. durch Nichts- oder Zuwenig-Tun) wie auch die Verminderung der wirtschaftlichen Substanz durch passives Unterlassen oder durch aktives, aber nicht-verschwenderisches Gebaren (z.B. durch ständiges, auf Mangel an Verstand oder Willen beruhendes, in grober Weise gegen elementare Regeln einer vernünftigen Geschäftsführung verstossendes Verhalten). Grosser Aufwand für unsinnige Luxusbedürfnisse ist Verschwendung, während Finanzverlust infolge unsinnigen Ge- schäftsgebarens Misswirtschaft darstellt (vgl. Schnyder/Murer, a.a.O., N 23 zu Art.