Sie unterscheidet sich insofern vom Entmündigungsgrund der Verschwendung, welcher sich allein auf die Ausgabenseite und hier auch nur auf das aktive Verschleudern, Vergeuden, Vertun für sinn- und zwecklose Dinge bezieht. Anders als die Verschwendung erfasst die Misswirtschaft das Vernachlässigen des Einkommens (z.B. durch Nichts- oder Zuwenig-Tun) wie auch die Verminderung der wirtschaftlichen Substanz durch passives Unterlassen oder durch aktives, aber nicht-verschwenderisches Gebaren (z.B. durch ständiges, auf Mangel an Verstand oder Willen beruhendes, in grober Weise gegen elementare Regeln einer vernünftigen Geschäftsführung verstossendes Verhalten).