Die Mutter der Gesuchstellerinnen führt zwar an, dass ihre ältere Tochter in einem Gottesdienst vom Pfarrer unter ihrem angestammten Namen zur Entgegennahme der Bibel aufgerufen worden und deswegen schockiert gewesen sei und geweint habe, weil sie sich vor ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und deren Eltern geschämt habe, denn damit sei allgemein bekannt geworden, dass sie nicht die leibliche Tochter des jetzigen Ehemannes der Mutter sei. Ein solcher Sachverhalt kann jedoch ebenfalls nicht als wichtiger Grund im Sinn des Gesetzes angesehen werden, der eine Namensänderung rechtfertigen würde.