Die Mutter der Gesuchstellerinnen bringt weiter vor, es sei klar, dass für ihre Töchter in nächster Zukunft beim weiteren Heranwachsen eine Identitätskrise auftreten würde, wenn sie wieder ihren angestammten Namen führen müssten, denn dieser sei ihnen absolut fremd. Das sind jedoch blosse Befürchtungen, keine konkrete, durch ihren Familiennamen hervorgerufene Behinderungen im Fortkommen. Die Gesuchstellerinnen unterlassen es, in ihrem Gesuch konkrete soziale Nachteile aufzuzeigen, die sie wegen ihres Familiennamens erleiden.