| | Entscheid: | Am 28. Juni 2005 stellte die Genossenschaft Internationale Pferdesporttage CSIO das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 13 Absatz 1 des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes vom 23. November 1987 (RLG) für die Durchführung von internationalen Springprüfungen am Pfingstsonntag, 4. Juni 2006. Zur Begründung machte sie im Wesentlichen geltend, eine Verlegung der Prüfungen vom Pfingstsonntag auf den Pfingstmontag sei mit erheblichen Mehrkosten für den CSIO Schweiz verbunden. Zudem würden für die teilnehmenden Reiterinnen und Reiter Unannehmlichkeiten entstehen.