| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 5. Gemäss der Praxis der Vorinstanz kann Vermögen bei der Prüfung, ob genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie vorhanden sind, berücksichtigt werden, wenn es selbst erspart worden ist und wenn es nach Abzug des Freibetrags nach den SKOS-Richtlinien (Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) von Fr. 4000.- für Einzelpersonen, Fr. 8000.- für Ehepaare und Fr. 2000.- für ein minderjähriges Kind in der Regel mindestens für fünf Jahre zur Deckung des monatlichen Defizits ausreicht.