Das Vermögen kann bei der Prüfung, ob genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie vorhanden sind, berücksichtigt werden, wenn es selbst erspart worden ist und nach Abzug des Freibetrags nach den SKOS-Richtlinien für in der Regel mindestens fünf Jahre zur Deckung des monatlichen Defizits ausreicht. Zudem muss das Einkommen innert dieser Frist mutmasslich so weit gesteigert werden können, dass es den erforderlichen Unterhalt zu decken vermag. Selbst erspartes Vermögen liegt weder bei einer Schenkung noch bei einem Darlehen vor. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.