Insbesondere aufgrund der bestehenden arbeitsmarktlichen Situation und den Integrationsschwierigkeiten erscheint dies problematisch. Die von der Vorinstanz per 1. Februar 2003 vorgenommene Änderung der Bewilligungspraxis ist daher durchaus gerechtfertigt. Auf diese Bewilligungspraxis verwies im Übrigen auch der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu dem auf seinen Antrag hin vom Grossen Rat am 24. Juni 2003 als erheblich erklärten Postulat P 794/2002 von Ruth Keller über den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern aus Nicht-EU-Staaten (vgl. Verhandlungen des Grossen Rates 2003 S. 1008). (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 6. Januar 2004) |