Diese bestätigte darin ausdrücklich, dass sie die Tochter unentgeltlich und kostenfrei betreue. c. Die Überprüfung der finanziellen Mittel der niederlassungswilligen Ausländerinnen und Ausländer vor der Erteilung der Niederlassungsbewilligung bezweckt, ein künftiges Fürsorgerisiko auszuschliessen. Dieser Grundgedanke muss auch bei der Beurteilung der Kosten für die Fremdbetreuung eines Kindes berücksichtigt werden, sofern die Betreuung erforderlich ist. Deshalb können die Betreuungskosten in einem solchen Fall nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn es möglich und wahrscheinlich ist, allenfalls ein anderes Betreuungsangebot im gleichen Preisrahmen zu finden.