Das "Stadtcafé" liegt ca. 300 Meter vom "Spatzcafé" entfernt im eigentlichen Städtchen. Angesichts dieser Umstände ist zwischen den beiden Betriebsanschriften keine objektive Verwechslungsgefahr im Sinn von § 13 Absatz 1 GaG ersichtlich. (Justiz- und Sicherheitsdepartement, 11. August 2004) |