Massgebend für die Anwendung dieser Bestimmung ist vielmehr, wie sich die fraglichen Betriebsbezeichnungen dem durchschnittlichen Konsumenten oder der durchschnittlichen Konsumentin präsentieren. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Entscheid vom 17. Oktober 2000 bewilligte das Amt für das Gastgewerbe einem Konkurrenten der Beschwerdeführer die Führung eines Restaurationsbetriebes unter der Betriebsanschrift "Stadtcafé".