Der Wegweisungsentscheid ist rechtskräftig und die Ausreisefrist abgelaufen. Zu prüfen ist, ob die Vorinstanz dennoch verpflichtet gewesen wäre, das erneute Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung materiell zu behandeln. 3.2. Im Urteil 2A.20/2002 vom 13. Mai 2002 hatte das Bundesgericht über einen Fall zu befinden, in welchem eine Ausländerin mit einem Besuchervisum in die Schweiz eingereist und nach Ablauf des Visums nicht ausgereist war, sondern ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gestellt hatte. Die kantonalen Behörden hatten es in der Folge abgelehnt, auf das Gesuch einzutreten, bevor die Gesuchstellerin die Schweiz verlassen hat.