Dagegen übernehme sie die Einkommensverwaltung nur vorübergehend, das heisst, bis die Unterstützung einer Person durch die Gemeinde übernommen werde. Aus den internen Vereinbarungen zwischen dem Team und den Führungsdelegierten des Kirchenvorstandes ergebe sich, dass die Einkommensverwaltung nur befristet angeboten werde. Die Kirchgemeinde sei zu keiner Einkommensverwaltung verpflichtet. Es bestehe denn auch keine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde. Der Kirchgemeinde sei es aus Kapazitätsgründen nicht möglich, Einkommensverwaltungen über längere Zeit zu übernehmen.