Die Beschwerdeführerin sei sehr motiviert. Sie sehe ein, dass sie auf die Einkommensverwaltung angewiesen sei, weil sie mit dem Geld sonst nicht umgehen könne. Bei den monatlichen Treffen führt die Sozialarbeiterin Gespräche mit der Beschwerdeführerin. Insoweit findet auch eine persönliche Beratung statt. Die Kirchgemeinde sei bereit, die persönliche Beratung über mehrere Jahre zu führen. Dagegen übernehme sie die Einkommensverwaltung nur vorübergehend, das heisst, bis die Unterstützung einer Person durch die Gemeinde übernommen werde.