Das von der Vorinstanz ermittelte Reinvermögen von 95000 Franken leite sich aus einer steuerlichen Neuschatzung der selbst bewohnten Liegenschaft in der Gemeinde X ab. Sie und ihr Ehemann seien Miteigentümer. Über das Schicksal der Liegenschaft werde derzeit in einem Scheidungsprozess vor dem Bezirksgericht Y entschieden. Sie könne über diese Liegenschaft nicht verfügen und beziehe daraus auch keinen realisierbaren Nutzen. Damit verfüge sie nur formell, nicht aber materiell über ein Reinvermögen.