Hingegen gewährte er für die Kinderalimente die Inkassohilfe. Am 12. Juni 2012 erhob die Mutter im Namen der beiden Kinder beim Gesundheits- und Sozialdepartement fristgerecht Verwaltungsbeschwerde gegen den Einspracheentscheid. Sie verlangte die Aufhebung des Entscheides und stellte den Antrag, dass die Unterhaltsbeiträge für die Kinder ab Mai 2012 weiterhin zu bevorschussen seien. Sie machte eine falsche Sachverhaltsfeststellung und unrichtige Rechtsanwendung, insbesondere Willkür, geltend. Das von der Vorinstanz ermittelte Reinvermögen von 95000 Franken leite sich aus einer steuerlichen Neuschatzung der selbst bewohnten Liegenschaft in der Gemeinde X ab.