| | Entscheid: | Die Gemeinde X bevorschusst seit längerer Zeit die Unterhaltsbeiträge der Kinder A und B. Letztmals wurde die Bevorschussung mit Verfügung vom 10. August 2011 befristet bis zum 30. Juni 2012 gewährt. Mit Schreiben vom 2. April 2012 forderte das Sozialamt die Mutter der Kinder auf, zur Überprüfung des Anspruchs auf Bevorschussung bestimmte Unterlagen einzureichen. Dazu gehörte auch eine Kopie der aktuellen rechtskräftigen Steuerveranlagung. In der Folge stellte das Sozialamt die Bevorschussung mit Verfügung vom 25. April 2012 per Ende April 2012 ein.