Das erzielte Einkommen schwankt jedoch von Monat zu Monat stark und fällt teilweise so gering aus, dass zuweilen sogar nicht mehr von einem eigentlichen Einkommen die Rede sein kann. Die Einkommenssituation von B lässt sich damit mit einer unselbständig erwerbstätigen Person, die grundsätzlich ein Monat für Monat gleich bleibendes Einkommen erzielt, nicht vergleichen. Sie ist auch nicht vergleichbar mit derjenigen einer unselbständig erwerbstätigen Person, die lediglich im Stundenlohn und auf Abruf tätig ist. Bei dieser stehen Arbeitsaufwand und Einkommen immer in einem direkten Verhältnis.