Oktober 2010 Fr. 137.— November 2010 Fr. 1319.— Dezember 2010 Fr. 880.— Januar 2011 Fr. 171.— Februar 2011 Fr. 1005.— März 2011 Fr. 679.— April 2011 Fr. 71.— Die Aufstellung zeigt, dass der Beschwerdeführer die Einkommensverhältnisse seiner selbständigen Erwerbstätigkeit belegen kann. Diese sind damit zwar als klar zu bezeichnen. Das erzielte Einkommen schwankt jedoch von Monat zu Monat stark und fällt teilweise so gering aus, dass zuweilen sogar nicht mehr von einem eigentlichen Einkommen die Rede sein kann.