Dem angefochtenen Entscheid vom 25. Mai 2011 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer vom Sozialamt wieder seit November 2010 mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wird. Die Unterstützung erfolgt vorerst befristet als Überbrückungshilfe im Hinblick auf das «Business Angel Programm», welches zum Ziel hat, die Wirtschaftlichkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit von B durch Fachpersonen aus der Wirtschaft abklären zu lassen (vgl. auch Entscheid des Sozialamtes vom 13. Dezember 2010).