Diese Auffassung wird im Übrigen auch von der Skos geteilt, wie die vom Beschwerdeführer aufgelegte Mail vom 21. Dezember 2010 zeigt. Nach Ansicht der Skos sei es in der Praxis oftmals nicht leicht, die Höhe des Einkommensfreibetrages bei selbständiger Erwerbstätigkeit zu ermitteln, da (Arbeits-)Aufwand und Ertrag in einem Missverhältnis stünden. Zum Teil werde deshalb so oder so eine Integrationszulage anstelle eines Einkommensfreibetrages gewährt. 7.1 Dem angefochtenen Entscheid vom 25. Mai 2011 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer vom Sozialamt wieder seit November 2010 mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wird.