Sofern für eine selbständigerwerbende Person im Einzelfall ein Anspruch auf Gewährung eines Einkommensfreibetrages bejaht werden kann, stellt sich weiter die Frage, ob dieser in Abhängigkeit vom Beschäftigungsumfang oder von der Lohnhöhe festzulegen ist (vgl. Skos-Richtlinie E.I.2). Für Unselbständigerwerbende hat der Regierungsrat den Beschäftigungsumfang als Bemessungsgrundlage festgelegt.