Im Übrigen geht auch das Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe der kantonalen Dienststelle Soziales und Gesellschaft und des Sozialvorsteher-Verbandes von einem Einkommensfreibetrag für Selbständigerwerbende aus (vgl. Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe, Ausgabe 6.0 vom Januar 2010, Kap. E.1.2). Als Zwischenergebnis ist damit festzuhalten, dass die Anrechnung eines Einkommensfreibetrages bei selbständigerwerbenden Personen, die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt werden, möglich ist, sofern ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse klar sind und sich ihre Situation mit jener von Unselbständigerwerbenden vergleichen lässt.