In diesem Sinne ist in der Praxis anderer Kantone (ZH, SO, GR) bereits sei längerem anerkannt, dass Selbständigerwerbenden der Einkommensfreibetrag im Sinn der Skos-Richtlinie E.I.2 angerechnet werden kann, soweit die Einkommens- und Vermögensverhältnisse klar sind und sich ihre Situation mit jener von unselbständig Erwerbstätigen vergleichen lässt. Die Einkommensverhältnisse dürften dann klar und mit jenen von unselbständigen Personen vergleichbar sein, wenn ein regelmässiges monatliches Einkommen effektiv erzielt wird (vgl. Urteil VB.2007.00084 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 15. Mai 2007, E. 1.3).