Auch der in den Skos-Richtlinien verwendete Begriff «Lohn» legt eine entsprechende Auslegung nahe. So wird insbesondere in der Sozialversicherungsgesetzgebung bei den Erwerbseinkommen zwischen dem Lohn bei unselbständiger Erwerbstätigkeit und dem Einkommen bei selbständiger Erwerbstätigkeit unterschieden (vgl. Art. 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung; vgl. auch Art. 3 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes [AVIG]. Dasselbe gilt auch für den Begriff «Beschäftigung», der in der Gesetzgebung stets im Zusammenhang mit der unselbständigen Erwerbstätigkeit verwendet wird (vgl. z.B. Art. 3 Abs. 4 und 41 Abs. 3 AVIG).