Auf einem «Arbeitsmarkt» gilt typischerweise die entlöhnte Arbeitsleistung als handelbare Ware. Es treffen Individuen, die ihre Arbeitskraft anbieten, auf die entsprechende Nachfrage der Arbeitgeber (vgl. Wörterbuch der Sozialpolitik unter: www.socialinfo.ch). Da Selbständigerwerbende nicht ihre Arbeitsleistung an sich «verkaufen», sondern ein Produkt derselben, sind sie definitionsgemäss nicht Teil des Arbeitsmarktes. Auch der in den Skos-Richtlinien verwendete Begriff «Lohn» legt eine entsprechende Auslegung nahe.