Die gewährten Freibeträge sollen im Unterstützungsbudget aufgeführt werden, um Transparenz zu gewährleisten. Der Regierungsrat hat gestützt auf § 30 Absatz 3 SHG in Konkretisierung der Skos-Richtlinien beschlossen, dass der Einkommensfreibetrag für Erwerbstätige im ersten Arbeitsmarkt, welche das 16. Altersjahr vollendet haben, in Abhängigkeit vom Beschäftigungsumfang zwischen 100 und 500 Franken beträgt, wobei bei einem Beschäftigungsumfang von 180 Stunden oder mehr Stunden pro Monat der maximale Einkommensfreibetrag gewährt wird (§ 13b Sozialhilfeverordnung, SHV). 6.1 Rechtliche Bestimmungen sind in erster Linie aus ihrem Wortlaut heraus auszulegen.