Das Gesundheits- und Sozialdepartement wies die Beschwerde ab, soweit es auf sie eintrat. Aus den Erwägungen: 5. Strittig und damit zunächst zu klären ist, ob auch Selbständigerwerbende, die mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt werden, einen Anspruch auf Gewährung eines Einkommensfreibetrages haben.