hingegen stehe ihm eine Integrationszulage zu. Da B mit diesem Bescheid nicht einverstanden war, ersuchte er um einen anfechtbaren Entscheid. Das Sozialamt erliess diesen am 13. Dezember 2010. Mit Entscheid vom 25. Mai 2011 wies der Gemeinderat die dagegen eingereichte Einsprache ab. Am 1. Juli 2011 erhob B beim Gesundheits- und Sozialdepartement Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid. Darin beantragte er die Aufhebung des Einspracheentscheides und die Gewährung eines Einkommensfreibetrages von 500 Franken pro Monat rückwirkend und für die Zukunft. Das Gesundheits- und Sozialdepartement wies die Beschwerde ab, soweit es auf sie eintrat.