Im November 2010 wurden die Voraussetzungen für eine Unterstützung mit wirtschaftlicher Sozialhilfe demgegenüber als erfüllt betrachtet. Parallel zur Aufnahme in die wirtschaftliche Sozialhilfe iniziierte das Sozialamt das «Business Angel Programm», welches zum Ziel hat, die Wirtschaftlichkeit der selbständigen Erwerbstätigkeit durch Fachpersonen aus der Wirtschaft überprüfen zu lassen. Anlässlich von Abklärungsgesprächen, letztmals am 11. November 2010, informierte das Sozialamt B darüber, dass er als Selbständigerwerbender keinen Anspruch auf einen Einkommensfreibetrag habe. hingegen stehe ihm eine Integrationszulage zu.