Zum anderen kann die Beschaffung oder Ausfertigung von Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen, was ein Gesuchsteller nicht beeinflussen kann. Es wäre stossend, ihm deswegen den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe zu verweigern (in diesem Sinn für die Mutterschaftsbeihilfe: Entscheid des Gesundheits- und Sozialdepartementes vom 14. Juni 2007 i.S. S.P., E. 2c/ca). 4.1 Aus den Akten ergibt sich und ist unbestritten, dass der Beistand der Kinder von A am 3. August 2010 die Gemeinde X um eine Kostengutsprache für den Aufenthalt von A und ihren Kindern im Heim in Z ersucht hat, welche die Gemeinde telefonisch ablehnte.