Gegen diesen Entscheid erhoben A am 28. April 2011 und der Verein Y als Träger des ausserkantonalen Heims am 29. April 2011 Einsprache beim Gemeinderat. Darin beantragten sie die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe für die gesamte Dauer des Heimaufenthalts ab 9. September 2010 bis zum freiwilligen Austritt aus dieser Einrichtung, mindestens aber bis eine für A und für ihre Kinder zumutbare und dem Kindeswohl entsprechende Lösung gefunden worden sei. Mit Entscheid vom 1. Juli 2011 wies der Gemeinderat die beiden Einsprachen ab und bestätigte seinen Entscheid vom 14. April 2011.