Mit Entscheid vom 19. November 2010 verpflichtete das kommunale Sozialamt sie, der Gemeinde Fr. 7766.55 zurückzuerstatten. Zur Begründung führte es aus, dass die Gemeinde C am 14. April 2010 ein Steuerguthaben von Fr. 4256.55 überwiesen habe und C in den Monaten Mai bis Oktober 2010 Unterhaltsbeiträge von 585 Franken pro Monat erhalten habe. C habe weder die Überweisung des Steuerguthabens noch den Eingang der Unterhaltsbeiträge der Sozialbehörde gemeldet. Am 25. November 2010 erhob C beim Gemeinderat Einsprache gegen diesen Entscheid, wobei sie beantragte, dass ihr die Rückerstattungsforderung im Umfang der Steuergutschrift von Fr. 4256.55 zu erlassen sei.