Eine Berufung auf den Einkommens- oder Vermögensfreibetrag ist nicht möglich. - Im Unterschied zur wirtschaftlichen Sozialhilfe ist es nicht möglich, auf die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Mutterschaftsbeihilfe auf Gesuch hin ganz oder teilweise zu verzichten, sofern ein Härtefall vorliegt. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | C bezog seit Januar 2010 von der Gemeinde Y Mutterschaftsbeihilfe. Seit Dezember 2010 unterstützte die Gemeinde Y sie zudem mit wirtschaftlicher Sozialhilfe. Mit Entscheid vom 19. November 2010 verpflichtete das kommunale Sozialamt sie, der Gemeinde Fr. 7766.55 zurückzuerstatten.