Im Zusammenhang mit einer Einsprache gegen die Berechnung der wirtschaftlichen Sozialhilfe verfügte sie mit Einspracheentscheid vom 16. Februar 2010 sodann eine Kürzung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt um Fr. 100.-, bis der Gesuchsteller an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehme. Dieser erhob daraufhin Verwaltungsbeschwerde beim Gesundheits- und Sozialdepartement, wobei er die Aufhebung der Kürzung beantragte. Er machte geltend, dass er zurzeit wieder auf Lehrstellensuche sei und diese Suche seine ganze Kraft absorbiere. Er habe eine Woche geschnuppert und wisse bis jetzt nicht, ob er diese Stelle bekomme.