| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 12. November 2009 hiess die Geschäftsleitung der Gemeinde Y ein Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe gut, wobei sie den Gesuchsteller verpflichtete, die Weisungen und Auflagen des Sozialamtes zu befolgen und an den zugewiesenen Intergrationsprojekten oder Arbeitsintegrationsprogrammen teilzunehmen. Im Zusammenhang mit einer Einsprache gegen die Berechnung der wirtschaftlichen Sozialhilfe verfügte sie mit Einspracheentscheid vom 16. Februar 2010 sodann eine Kürzung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt um Fr. 100.-, bis der Gesuchsteller an einem Arbeitsintegrationsprogramm teilnehme.