Menschen in ihrer Umgebung bemühen. Über die Integrationszulage sollen berufliche Qualifizierung, Schulung und Ausbildung, gemeinnützige oder nachbarschaftliche Tätigkeit sowie die Pflege von Angehörigen finanziell honoriert und gefördert werden. Unter diese Tätigkeiten fallen auch der Besuch einer Schule der Sekundarstufe II, einer Berufslehre, eines Berufspraktikums sowie die Teilnahme an Beschäftigungs-, Qualifikations- oder Integrationsprogrammen, sofern die entsprechende Leistung nicht mit einem eigentlichen Lohn abgegolten wird.