Sie rechtfertigen es nicht, ihm eine Integrationszulage für Nichterwerbstätige zuzusprechen. Dafür ist der Nachweis von besonderen Integrationsbemühungen, wie die Teilnahme an Beschäftigungs-, Qualifikations- oder Integrationsprogrammen, erforderlich. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Entscheid vom 2. Juli 2009 setzte das Sozialamt der Gemeinde X die wirtschaftliche Sozialhilfe für B ab 1. August 2009 neu fest, wobei es ihm die vorher gewährte Integrationszulage für Nichterwerbstätige von Fr. 100.- pro Monat strich. Der Gemeinderat bestätigte auf die Einsprache von B hin am 16. September 2009 diesen Entscheid.