Zwar erwähnen die Skos-Richtlinien in Kapitel B.4-1 zur medizinischen Grundversorgung im Rahmen der Sozialhilfe, dass die Prämien der Grundversicherung nicht als Sozialhilfeleistungen gelten würden. Damit kann aber aus zwei Gründen nicht gemeint sein, dass die Prämien der Grundversicherung (oder Teile davon) bei der Abklärung, ob jemand Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe hat, unter keinen Umständen im Unterstützungsbudget zu berücksichtigen sind: